Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier Genossenschaft verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 106 vom 10. August 2018, mit dem die Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wurde, zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website www.raikastmartin.it.

Status der Einhaltung
Teilweise konform
Diese Website erfüllt die Anforderungen des Anhangs A der Norm UNI EN 301549:2018 (WCAG 2.1)) aufgrund der unten aufgeführten Fälle der Nichteinhaltung nur teilweise.

Nicht zugängliche Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich: Nichteinhaltung des Gesetzes 4/2004
Die Erfüllung der folgenden Kriterien ist nicht gewährleistet (WCAG 2.1):

  • bei Links, die PDF-Dokumente öffnen, wird der Benutzer nicht über das Format des Dokuments informiert, das er öffnen will
  • die meisten PDF-Dateien sind nicht vollständig zugänglich
  • nicht-textlicher Inhalt, es gibt einige Bilder ohne Textalternative
  • auf einigen Seiten gibt es Links ohne Textalternative
  • in einigen Fällen gibt es Links ohne textliche Alternative. Darüber hinaus gibt es unbeschriftete Formularfelder
  • bei Videos ist es zwar möglich, die Untertitel bei einigen Drittanbietern zu aktivieren, doch ist dieser Dienst nicht immer gewährleistet
  • die Reihenfolge der Schwerpunkte ist nicht immer gewährleistet, wenn die Lesereihenfolge eingehalten wird.
  • in einigen Fällen (z. B. bei Icons) wird der Inhalt durch CSS-Stile erzeugt.

Abfassung der Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 20.09.2024 verfasst.
Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Bewertung gemäß den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2012 im Wege der Selbstbewertung erstellt.

Meldemodalitäten und Kontaktdaten der meldenden Stelle
Die Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier Genossenschaft stellt die E-Mail-Adresse info@raikastmartin.it zur Verfügung, um Fälle der Nichteinhaltung zu melden und Informationen und Inhalte anzufordern, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind.

Verfahren zur Übermittlung von Meldungen an die AgID
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort oder einer Nichtbeantwortung der Meldung oder des Ersuchens innerhalb von dreißig Tagen kann der Betroffene eine Meldung auf dem auf der institutionellen Website von AgID angegebenen Weg einreichen.

Über die Website

  • Diese Website wurde veröffentlicht am: 03.04.2023
  • Wurden Benutzbarkeitstests durchgeführt: nein
  • Für die Website verwendetes CMS: Kirby

Informationen zur Struktur

  1. Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung: 0
  2. Die Anzahl der Arbeitsplätze für Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigungen: 0