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16.04.2024

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Einladung zur ordentlichen Vollversammlung

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Einladung zur ordentlichen Vollversammlung

Die Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier Genossenschaft lädt ihre Mitglieder zur ordentlichen Vollversammlung ein. Die Vollversammlung findet in erster Einberufung am 29. April 2024 um 22.00 Uhr und in zweiter Einberufung am Freitag, den 10. Mai 2024 um 19.00 Uhr im Vereinssaal der Gemeinde St. Martin in Passeier statt.

Tagesordnung
1. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates, des Abschlussprüfers
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Geschäftsergebnisses
3. Bericht an die Vollversammlung über die Ergebnisse der Selbstbewertung der Gesellschaftsorgane
4. Wahl des Obmanns, Vize-Obmann und der Mitglieder des Verwaltungsrates
5. Bestellung des Schlichtungskollegiums
6. Abschluss der Versicherungspolice zur Deckung der zivilrechtlichen Haftung und der beruflichen (und außerberuflichen) Unfälle von Verwaltungsräten und Aufsichtsräten
7. Genehmigung der Vergütungs- und Anreizpolitik 2024, einschließlich der Kriterien für die Festlegung der Vergütung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt. Information an die Vollversammlung über die Umsetzung der Politik 2023
8. Festlegung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates
9. Festlegung der Höchstkreditgrenzen gemäß Art. 32.1 des Statuts
10. Allfälliges

Die Unterlagen, welche bei der ordentlichen Vollversammlung behandelt werden, können im speziell hierfür eingerichteten Mitgliederbereich eingesehen werden.

Die Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier Genossenschaft lädt ihre Mitglieder zur ordentlichen Vollversammlung ein. Die Vollversammlung findet in erster Einberufung am 29. April 2024 um 22.00 Uhr und in zweiter Einberufung am Freitag, den 10. Mai 2024 um 19.00 Uhr im Vereinssaal der Gemeinde St. Martin in Passeier statt.

Tagesordnung
1. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates, des Abschlussprüfers
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Geschäftsergebnisses
3. Bericht an die Vollversammlung über die Ergebnisse der Selbstbewertung der Gesellschaftsorgane
4. Wahl des Obmanns, Vize-Obmann und der Mitglieder des Verwaltungsrates
5. Bestellung des Schlichtungskollegiums
6. Abschluss der Versicherungspolice zur Deckung der zivilrechtlichen Haftung und der beruflichen (und außerberuflichen) Unfälle von Verwaltungsräten und Aufsichtsräten
7. Genehmigung der Vergütungs- und Anreizpolitik 2024, einschließlich der Kriterien für die Festlegung der Vergütung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt. Information an die Vollversammlung über die Umsetzung der Politik 2023
8. Festlegung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates
9. Festlegung der Höchstkreditgrenzen gemäß Art. 32.1 des Statuts
10. Allfälliges

Die Unterlagen, welche bei der ordentlichen Vollversammlung behandelt werden, können im speziell hierfür eingerichteten Mitgliederbereich eingesehen werden.

03.04.2023

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Neue Bargeldgrenze

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Neue Bargeldgrenze

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde die Bargeldgrenze für die Bargeldübertragung von 2.000 auf 5.000 Euro erhöht.

Wir bieten Dir eine Reihe von Möglichkeiten (Überweisung, Scheck, Kreditkarte usw.) mit denen Du Zahlungen über 5.000 Euro durchführen kannst.
03.04.2023

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Unsere neue Website ist online

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Unsere neue Website ist online

Hurra, wir haben eine neue Website! Nach monatelanger Arbeit ist unsere neue Website endlich online, wir wünschen Dir viel Spaß beim Entdecken.